Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB
Alle Lieferungen von Waren, Leistungen und sinngemäß auch die Erbringung von Leistungen durch die FIRMA Cartec GmbH (nachfolgend “Cartec” genannt) werden ausschließlich aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeführt, und der Kunde erkennt mit Vornahme der Bestellung bzw. spätestens mit Annahme der Ware bzw. Leistung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an, so dass diese Vertragsbestandteil werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder Nebenabreden können nur durch vertretungsbefugte Personen von “Cartec” getroffen werden und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, auch wenn “Cartec” nach Erhalt dieser Geschäftsbedingungen des Kunden nicht neuerlich widerspricht.
2. Preise
Alle Preise gelten in Euro. Preisangaben verstehen sich für Verbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preisangaben sind unverbindlich und Korrekturen vorbehalten. Maßgebend ist jeweils der in der von “Cartec” zu übermittelnden Auftragsbestätigung genannte Preis zuzüglich Liefer- und Versandleistungen.
Bei offensichtlichen Preisfehlern, die infolge technischer Mängel oder Tippfehlern veröffentlicht werden, behält sich “Cartec” vor, den korrekten Preis zu berechnen.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Annahme durch “Cartec”. Bei sofortiger Lieferung kann jedoch die schriftliche Annahme auch durch Rechnung ersetzt werden. “Cartec” behält sich auch vor, die Bestellung nicht anzunehmen bzw. eine Bestellung nur für registrierte Kunden durchzuführen. Verkaufsangestellte von “Cartec” sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Der wirksame Abschluss eines Vertrages mit jugendlichen Kunden unter 18 Jahren benötigt die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
4. Lieferung, Zahlung
Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von “Cartec” nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist mindestens für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Für den Fall einer Leistungsverhinderung von mehr als 30 Tagen sind “Cartec” sowie der Auftraggeber oder Käufer berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb einer Woche ab der Bestellbestätigung, aber jedenfalls innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Lieferfrist von 30 Tagen ab Bestelldatum. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von “Cartec” durch Lieferanten und Hersteller. Verlängert sich die Lieferzeit, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist “Cartec” berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Von “Cartec” werden im Shop ausschließlich Bestellungen zur Auslieferung im Inland entgegen genommen. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme. Bei einem Warenwert von über € 2.500,00 brutto hat der Besteller bzw. Käufer eine entsprechende Vorauszahlung in Höhe der vorgenommenen Bestellung zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn “Cartec” kosten- und spesenfrei über den Gesamtbetrag verfügt. Sondervereinbarungen werden von “Cartec” nur mit gewerblichen Kunden geschlossen und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.
Die bei “Cartec” bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Firma Cartec GmbH. Vor vollständiger Bezahlung der Forderung von “Cartec” ist es untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten daran sonstige Rechte einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und alle anderen die Rechtsstellung von “Cartec” beeinträchtigenden Zugriffe Dritter auf die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Ware sind unverzüglich an “Cartec” anzuzeigen. Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet derartigen Maßnahmen unter Hinweise auf das Vorbehaltseigentum von “Cartec” sofort zu widersprechen.
Bei Zahlungsverzug ist “Cartec” berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 {a9127a2febded83e15444d2592cd6638ac4b72d7f6023b0eb40fe8a18360953d} über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu erheben.
Darüber hinaus haftet der in Verzug befindliche Kunde für sämtliche aufgrund des Verzugs angefallenen Betreibungskosten wobei sowohl außergerichtliche Mahnspesen, als auch die gesetzlichen Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts umfasst sind.
4a. Rechnungs- und Gutschriftslegung
“Cartec” versendet Rechnungen und Gutschriften. Das heißt, dass Sie die Rechnung oder Gutschrift per Post, beigepackt bei Ihrer Bestellung, persönlich, oder per e-Mail bekommen können. Die Wahl der Übermittlung bleibt “Cartec” überlassen.
5. Gefahrenübergang
Die Wahl der Versandart bleibt “Cartec” überlassen. Mit dem Verlassen der Ware des Lagers von “Cartec” oder geschäftsbezogenen Lagern bzw. bei Übergabe der Ware an die Bahn, Post oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über. Eine eventuelle auch nur teilweise Übernahme der Transportkosten durch “Cartec” oder einen geschäftsbezogenen Vertragspartner hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Falls der Versand sich ohne die Schuld von “Cartec” verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersendet, ist die Ware bereits mit der Aushändigung an die mit der Übersendung betraute Person übergeben, sofern die Art der Übersendung der getroffenen Vereinbarung mangels einer solchen der Verkehrsübung widerspricht.
6. Annahmeverzug
Bei Erfolglosigkeit des ersten Zustellversuches durch den von “Cartec” beauftragten Spediteur wird die Ware für einen Zeitraum von einer Woche eingelagert. Je nach Wunsch des Kunden erfolgt ein zweiter Zustellversuch nach Terminvereinbarung oder eine Selbstabholung durch den Kunden. Bei Verstreichen der einwöchigen Einlagerungszeit ohne entsprechende Mitwirkung des Kunden in obigem Sinne wird die Ware an “Cartec” retourniert und gerät der Käufer in Annahmeverzug. Gerät der Auftraggeber bzw. Käufer in Annahmeverzug, ist “Cartec” berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. “Cartec” kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. “Cartec” behält sich ein Rücktrittsrecht bei Annahmeverweigerung vor und ist wahlweise berechtigt als Schadenersatz entweder einen angemessenen Pauschalpreis oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Bei einem Pauschalbetrag steht dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Darüber hinaus ist “Cartec” berechtigt, den unter Punkt 4. ersichtlichen Verzugszinssatz zu verrechnen. Darüber hinaus haftet “Cartec” nur mehr für den Fall vorsätzlicher oder zumindest grob fahrlässiger Beschädigung der Waren, nicht jedoch höherer Gewalt, Zufall, oder fahrlässigen Verhaltens eines Erfüllungsgehilfen oder beigezogenen Spediteurs oder Lagerhalters.
7. Gewährleistung, Rügepflicht
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen maximal sechs bzw. 24 Monate im gewährleistungsrechtlichen Sinn. Offensichtliche Mängel sind spätestens sieben Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Gewerblichen Kunden ist bekannt, dass die bei “Cartec” bestellten Waren von “Cartec” originalverpackt weiterveräußert oder überhaupt direkt an den Käufer ausgeliefert werden, so dass “Cartec” nur eingeschränkt Möglichkeit hat, der Untersuchung- und Rügeobliegenheit nachzukommen. Der gewerbliche Kunde übernimmt sohin diese ergebende Untersuchungs- und Rügepflicht und verpflichtet sich somit, sowohl offene, als auch offenkundige Mängel unverzüglich an “Cartec” anzuzeigen um “Cartec” die Möglichkeit zu geben, selbst unverzüglich entsprechende Rügen an die Hersteller- oder Zulieferfirma vornehmen zu können. Hinsichtlich sämtlicher IT-Komponenten wie Hardware, Software, Speicher, sowie Elektroartikel, welche nach dem aktuellen Stand der Technik nicht immer fehlerfrei arbeiten, übernimmt “Cartec” keinerlei Haftung für einen fehlerfreien Betrieb bzw. für Schäden sowie Folgeschäden, die bei der Verwendung des Produktes entstehen. Ebenso haftet “Cartec” nicht für Mängel und Schäden, die im Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde Vorschriften über Installation, Hardware- und Software-Umgebung sowie Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Hinsichtlich Artikel, die als Gebrauchtwaren ausgewiesen sind, worunter auch Flohmarktartikel zu verstehen sind, gewährt “Cartec” gewerblichen Kunden, nur eine 20- tägige Funktionsgarantie und behält sich “Cartec” vor, gegebenenfalls den Fehler zu beheben oder den Kaufpreis zurück zu erstatten.
Der Auftraggeber bzw. Besteller ist verpflichtet, die reklamierte Ware ordnungsgemäß und originalverpackt an die von “Cartec” angegebene Adresse zurück zu senden. Für verursachte Schäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden übernimmt “Cartec” keine Haftung. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der “Cartec” dadurch entstandenen Aufwendungen. “Cartec” behält sich eine Weiterverrechnung von Kostenpauschalen, mit welchen “Cartec” belastet wird, vor. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig. Werden die vom Hersteller bekannt gegebenen Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe, so wie das öffnen von Geräten, zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessung und/oder Qualität und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen “Cartec” als auch die Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen von “Cartec” ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sämtliche IT-Komponenten wie Hardware, Software, etc. arbeiten nach aktuellem Stand der Technik nicht immer fehlerfrei, dementsprechend kann “Cartec” den fehlerfreien Betrieb nicht sicherstellen und haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die infolge technischer Mängel beim Käufer entstehen. Weiters haftet “Cartec” nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme sowie für den Fall eines Datenverlustes, außer wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Darüber hinaus übernimmt “Cartec” keinerlei Haftung für die Fehlerhaftigkeit in der Übertragung von Daten.
8. Urheberrechte
“Cartec” ist lediglich berechtigt, den Kunden Urheberrechte zu deren eigenen Benützung im Sinne der Urheberrechtsabgabe weiterzugeben. Vervielfältigung, Weiterveräußerung etc. ist ausschließlich Angelegenheit zwischen Urheber und den Kunden von “Cartec”.
9. Datenschutz
“Cartec” ist berechtigt, den Käufer betreffende anfallende Kundendaten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung zu erheben, bearbeiten, speichern sowie zu internen Marktforschungs- und eigenen Marketingzwecken zu nutzen.
10. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich vereinbar, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand 12524 Berlin.
11. Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen gegen “Cartec” an Dritte ist ausgeschlossen. Für Kunden, kann eine Aufrechnung mit Forderungen von “Cartec” nur mit solchen Forderungen des Kunden vorgenommen werden, die entweder gerichtlich festgestellt oder von “Cartec” anerkannt sind und im rechtlichen Zusammenhang mit der Schuld des Konsumenten stehen.
Für gewerbliche Kunden ist eine Gegenverrechnung von eigenen Forderungen gegen “Cartec” mit Forderungen von “Cartec” ausgeschlossen.
Für den Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch dem allfälligen Vorliegen einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmung bleibt davon unberührt.